Rente, Pension und Altersvorsorge: Jetzt kümmern und später Bescheid wissen!
Der Ruhestand kommt nicht aus heiterem Himmel, denn der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente oder Pension ist vorprogrammiert: Jeder weiß, dass er um das 65. Lebensjahr herum bzw. künftig etwas später in Rente gehen wird.Diese Vorhersehbarkeit hat den Vorteil, dass man sich rechtzeitig mit der Finanzierung beschäftigen kann. Am besten ist es, den Wechsel vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand längerfristig, also einige Jahre vor dem Tag X, zu planen.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Themen:
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Altersvorsorge
Vorsorgeaufwendungen - Riester-Rente - Rürup-Rente
Altersvorsorgeaufwendungen und viele sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nur begrenzt steuerlich abziehbar. Es gibt eine alte und eine neue Berechnungsmethode. Das Finanzamt wendet immer die für den Steuerzahler finanziell bessere Methode an (Günstigerprüfung).
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Rente und Pensionen
gesetzliche Rente - private Renten - Betriebsrente - Pensionen
Mit Beginn des Ruhestands ist das Thema " Steuererklärung" noch nicht vorbei: Altersbezüge sind nicht steuerfrei, und deshalb müssen Pensionäre und auch viele Rentner weiterhin eine Steuererklärung abgeben.
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Finanzen
Abgeltungsteuer - Anlage KAP - Sparer-Pauschbetrag - Freistellungsauftrag
Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wer Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, muss die Anlage KAP noch abgeben. Aber auch die freiwillige Abgabe kann sich lohnen.